Immobilien Kerstin Angermaier

 

Ihr kompetenter Immobilien-Partner für Vermittlung, Verwaltung und Wertgutachten vor Ort!

StartseiteFirmaStandortAngeboteGutachtenKontaktImpressumLinks

Gutachten

 

Vermittlung

Kauf

Immobilien

Einfamilienhäuser

Zweifamilienhäuser

Bauernhöfe

Eigentumswohnungen

Gewerbeimmobilien

Mehrfamilienhäuser

 

 

Grundstücke

Wohgrundstücke

Mischgebiete

Gartengrundstücke

Referenz Verkauf

 

Miete

Wohnungen

Gewerbe

 

Gutachten

Verkehrswert

Ertragswert

Sachwert

 

Immobilienbewertung im Verkehrswertverfahren

nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert einer Immobilien wird zu einem bestimmten Zeitpunkt, den sogenannten Wertermittlungsstichtag, ermittelt unter Anwendung des in der Wertermittlungserordnung (WertV) geregelten Wertermittlung.

Er errechnet sich aus den Herstellungskosten des Bauwerks, unter Abzug der Abnutzung die zu diesem Zeitpunkt bis unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensdauer, zuzüglich dem Grund und Boden, der sich in der Regel aus dem Vergleichswert der Verkäufe der Vergangenheit bestimmt, unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen für die Besonderheiten der dementsprechenden Lage und Beschaffenheit des Anwesens, sowie der Marktsituation der entsprechenden  Region.

 

Dieses Verkehrswertverfahren findet Anwendung bei Immobilien die zur Eigennutzung verwendet werden.

***

Immobilienbewertung im Ertragswertverfahren

Bei dem Ertragswertverfahren werden verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt. Dieser Wert errechnet sich aus der erzielten bzw. zu erzielenden Netto-Kalt-Miete, zuzüglich der Bodenwertverzinsung des Grundstücks, abzüglich einen Mietausfallwagnis und der Kapitalisierung der Nettoerträge des Anwesens für eine bestimmte Ertragsdauer.

Diese Art der Bewertung wird im allgemeinen bei Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeimmobilien, Einkaufszentren, Hotels und ähnlichen Grundstücken vorgenommen. 

***

Immobilienbewertung im Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Immobilien-Wertermittlung die in der Wertermittlungsverordnung  WertV geregelt ist. Der Sachwert errechnet sich aus den Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten, unter Abzug der Abnutzung zuzüglich dem Grund und Boden der sich in der Regel aus einem Vergleichswert bestimmt lässt.

 

Dies Art der Wertermittlung findet Anwendung bei besonderen Immobilien (wie z.B. Kulturellen Immobilien, spezielle Fabrikanlagen, Bahnhöfen und militärischen Einrichtungen) die nicht den Wert durch Mieteinnahmen (Ertragswert) oder Verkehrswert ermittelt werden können.

Immobilien in Weißenfels - Immobilien in Naumburg, Immobilien im Burgenlandkreis -Immobilien in Sachsen-Anhalt,

Häuser in Weißenfels, Häuser in Naumburg, Häuser im Burgenlandkreis, Häuser in Sachsen-Anhalt, Grundstücke in Weißenfels,

Rödgen 20, OT Leißling

06667 Weißenfels

Telefon: 03443/ 33 88 00

Telefax: 03443/ 33 88 03

Handy:  0160 -15 4 66 51

E-Mail: info@kaimmo.de