Vermittlung
Kauf
Immobilien
Grundstücke
Miete
Gutachten
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Immobilienbewertung im Verkehrswertverfahren
nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert einer Immobilien wird zu einem
bestimmten Zeitpunkt, den sogenannten Wertermittlungsstichtag,
ermittelt unter Anwendung des in der Wertermittlungserordnung (WertV)
geregelten Wertermittlung.
Er errechnet sich aus den Herstellungskosten des Bauwerks, unter
Abzug der Abnutzung die zu diesem Zeitpunkt bis unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensdauer, zuzüglich dem
Grund und Boden, der sich in der Regel aus dem Vergleichswert
der Verkäufe der Vergangenheit bestimmt, unter Berücksichtigung
von Zu- und Abschlägen für die Besonderheiten der
dementsprechenden Lage und Beschaffenheit des Anwesens, sowie
der Marktsituation der entsprechenden Region.
Dieses Verkehrswertverfahren findet Anwendung bei Immobilien die
zur Eigennutzung verwendet werden.
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