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Immobilienbewertung im Verkehrswertverfahren

nach § 194 BauGB

 

 

Der Verkehrswert einer Immobilien wird zu einem bestimmten Zeitpunkt, den sogenannten Wertermittlungsstichtag, ermittelt unter Anwendung des in der Wertermittlungserordnung (WertV) geregelten Wertermittlung.

Er errechnet sich aus den Herstellungskosten des Bauwerks, unter Abzug der Abnutzung die zu diesem Zeitpunkt bis unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensdauer, zuzüglich dem Grund und Boden, der sich in der Regel aus dem Vergleichswert der Verkäufe der Vergangenheit bestimmt, unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen für die Besonderheiten der dementsprechenden Lage und Beschaffenheit des Anwesens, sowie der Marktsituation der entsprechenden  Region.

 

Dieses Verkehrswertverfahren findet Anwendung bei Immobilien die zur Eigennutzung verwendet werden.

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